Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

  • In diesen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten folgende Definitionen:
  • Hanos: Hanos Nederland, ein Handelsname der Admidex B.V., mit Sitz in Ede, sowie alle direkt oder indirekt angeschlossenen Unternehmen und Körperschaften;
  • Kunde: Hanos‘ Gegenpartei eines Vertrags oder eines anderen Rechtsverhältnisses;
  • Vertrag: jede Vereinbarung zwischen Hanos und dem Kunden sowie jede Änderung oder Ergänzung dazu;
  • Waren: alle materiellen Güter, die dem Kunden zur Erfüllung eines Vertrags (ab)geliefert werden (sollen);
  • Dienstleistungen: von Hanos für den Kunden zu erbringende Dienstleistungen, einschließlich – aber nicht beschränkt auf – die Beratung;
  • Schaden: alle direkten finanziellen Verluste, die der Kunde erleidet, mit Ausnahme von Umsatz-, Gewinn- und/oder anderen Folgeschäden, jedoch einschließlich der angemessenen Kosten, die den Wirtschaftsprüfern, Rechtsberatern und Steuerspezialisten bei der Feststellung des Schadens und der Haftung entstehen;
  • Bedingungen: diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen.
  • Diese Bedingungen gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen Hanos und dem Kunden, einschließlich Angebote und Verträge.
  • Mit der Annahme eines von Hanos unterbreiteten Angebots akzeptiert der Kunde auch die Gültigkeit dieser Bedingungen. Die Geltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird von Hanos ausdrücklich abgelehnt.
  • Abweichungen von und/oder Ergänzungen zu diesen Bedingungen gelten nur, sofern und soweit sie von einem bevollmächtigten Vertreter von Hanos ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind. Eine vereinbarte Abweichung oder Ergänzung bezieht sich nur auf die Lieferung, für die sie vereinbart wurde.
  • Alle Angebote und Kostenvoranschläge, die in irgendeiner Form von oder im Namen von Hanos gemacht werden, sind unverbindlich, es sei denn, sie enthalten eine Annahmefrist. Angebote, die in Prospekten, Preislisten usw. genannt werden, sind ebenfalls unverbindlich. Wird ein unverbindliches Angebot vom Kunden angenommen, ist Hanos berechtigt, das Angebot zu widerrufen.
  • Angebote und Zusagen der von Hanos beauftragten Zwischenhändler, Vertreter und/oder Mitarbeiter sind nur dann verbindlich, wenn sie von Hanos schriftlich bestätigt worden sind.
  • Es steht Hanos völlig frei, Bestellungen eines Kunden anzunehmen oder abzulehnen.
  • Verträge kommen in dem Moment zustande, in dem (1) Hanos ein Angebot oder eine Bestellung des Kunden schriftlich bestätigt; (2) in dem Moment, in dem Hanos mit der Ausführung des Vertrags beginnt; oder (3) in dem Moment, in dem Hanos dem Kunden eine Rechnung für den betreffenden Vertrag schickt.
  • Von Hanos angenommene Bestellungen von Kunden sind nur nach Art und Marke maßgebend. Im Falle einer Änderung der Verpackung, der Ausführung, des Modells, des Typs usw. wird Hanos durch die Lieferung der geänderten Verpackung, der Ausführung, des Modells, des Typs usw. zu dem dafür geltenden Standardpreis entlastet.
  • Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, erfolgt die Lieferung ab Vertriebszentrum von Hanos. Die zu liefernden Waren gehen ab dem Zeitpunkt, an dem sie das Vertriebszentrum verlassen, auf Rechnung und Gefahr des Kunden.
  • Sofern und soweit Hanos den Transport der Waren übernimmt, berührt dies nicht die Bestimmungen von Absatz 1 dieses Artikels. Die Art und Weise des Transports wird durch Hanos bestimmt. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware am vereinbarten Lieferort entgegenzunehmen und sie unverzüglich abzuladen.
  • Veranlasst Hanos den Transport der Waren, sei es im Auftrag des Kunden oder nicht, ist Hanos in der Wahl der Verpackung, des Spediteurs und des Transportwegs frei. Übernimmt Hanos auch die Transportversicherung, so berührt dies nicht die Bestimmungen von Absatz 1, und der Kunde hat die Waren auf Wunsch zusätzlich zu versichern.
  • Ab dem Zeitpunkt, zu dem die Waren auf Rechnung und Gefahr des Kunden gehen, hat der Kunde für eine angemessene Versicherung der Waren gegen alle möglichen Risiken zu sorgen, wie z. B. – aber nicht ausschließlich – Verlust, Diebstahl, Beschädigung und/oder Zerstörung der Ware
  • Hanos ist berechtigt, in Teilen zu liefern; in diesem Fall gelten die zwischen den Parteien über solche Verkäufe getroffenen Vereinbarungen für jede Lieferung gesondert. Hanos ist berechtigt, die jeweilige Teillieferung anteilig in Rechnung zu stellen.
  • Wird das Datum der tatsächlichen Lieferung auf Wunsch oder auf Veranlassung des Kunden verschoben, wünscht der Kunde Teillieferungen und/oder werden die Waren nicht abgeholt, so geht das Risiko bezüglich der Waren dennoch ab dem Zeitpunkt auf den Kunden über, zu dem diese Waren in der Verwaltung und/oder im Warenlager von Hanos als „Waren des Kunden“ ausgewiesen wurden. Ab diesem Zeitpunkt ist Hanos berechtigt, die Waren dem Kunden in Rechnung zu stellen. Etwaige zusätzliche Transport-, Lager-, Versicherungs- und/oder sonstige Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden.
  • Bei der Lieferung muss der Kunde prüfen, ob die Ware dem Vertrag entspricht (richtiges Produkt, richtige Qualität, richtige Menge, richtiges Mindesthaltbarkeitsdatum, Unversehrtheit usw.). Entsprechen die Waren nicht dem Vertrag, kann sich der Kunde nicht mehr darauf berufen, wenn er dies Hanos nicht innerhalb von 2 Werktagen nach der Lieferung bei sichtbaren Mängeln und innerhalb von 2 Tagen nach der Entdeckung von unsichtbaren Mängeln, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung, schriftlich und unter Angabe von Gründen mitgeteilt hat. Ferner erlischt das Reklamationsrecht des Kunden, wenn er bei der Untersuchung der Begründetheit der eingereichten Reklamation durch Hanos nicht hinreichend mitwirkt. Der Kunde muss Hanos die Möglichkeit geben, die Waren zu prüfen.
  • Änderungen der technischen Erkenntnisse in der Branche und/oder der behördlichen Vorschriften erfolgen auf Risiko des Kunden. Geringfügige oder technisch nicht vermeidbare Abweichungen in Qualität, Menge, Abmessungen, Farbe, Größe usw. stellen keinen Reklamationsgrund dar. Gleiches gilt für licht- und/oder witterungsbedingte Farbunterschiede.
  • Returns will be accepted only after (prior) written approval from Hanos. The expenses and risks associated with returns/sending back are at the Buyer's risk/borne by the Buyer.
  • Rücksendungen werden nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung durch Hanos angenommen. Hanos. Die mit der Rücksendung verbundenen Kosten und Risiken gehen zu Lasten des Kunden. Hanos ist nicht verpflichtet, Waren zurückzunehmen, die auf Probe gekauft oder am Hanos-Standort ausgewählt wurden. Das Reklamationsrecht erlischt ferner, wenn der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist oder die Waren in Gebrauch genommen, verarbeitet und/ oder bearbeitet wurden.
  • Sind die gelieferten Waren mangelhaft und wurden alle vorgenannten Verfahrensvorschriften eingehalten, wird Hanos die mangelhafte Ware nach eigenem Ermessen entweder reparieren (lassen) oder durch ein mangelfreies Produkt ersetzen oder dem Kunden den der Reklamation entsprechenden Betrag gutschreiben. Hanos haftet nicht für etwaige Schäden, die dem Kunden durch mangelhafte Produkte entstanden sind.
  • Erbringt Hanos Dienstleistungen für den Kunden, so ist Hanos bestrebt, diese Dienstleistungen nach bestem Wissen und Gewissen zu verrichten.
  • Der Kunde erklärt sich einverstanden, dass Hanos einen oder mehrere Dritte mit der Erbringung von Dienstleistungen beauftragen kann. Für Versäumnisse von Dritten, die nicht bei Hanos angestellt sind, haftet Hanos nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Hanos. Die Befugnis zur Beauftragung Dritter umfasst auch die Befugnis, im Namen des Kunden einer Haftungsbeschränkung durch die betreffenden Dritten zuzustimmen.
  • Angegebene oder vereinbarte Lieferfristen sind niemals als verbindliche Liefertermine zu betrachten. Bei nicht fristgemäßer Lieferung gerät Hanos erst nach schriftlicher Inverzugsetzung in Verzug, wobei eine weitere, angemessene Lieferfrist gesetzt wird, die mindestens 30 Tage beträgt, während der Kunde weiterhin zur Abnahme verpflichtet ist.
  • Tritt nach der Inverzugsetzung Verzug ein, werden Hanos und der Kunde über die Erfüllung oder Auflösung des Vertrags in Verhandlungen eintreten. Der Kunde kann nur dann einen Anspruch auf Schadensersatz geltend machen, wenn dies im Voraus schriftlich vereinbart wurde. Etwaige von Hanos zu leistende Schadensersatzzahlungen überschreiten niemals den Teil des Rechnungsbetrags, der sich auf die nicht, nicht fristgemäß, nicht richtig oder nicht vollständig gelieferten Waren bezieht.
  • Die an den Kunden gelieferten Waren und/oder Dienstleistungen werden zu den am Tag der Lieferung geltenden Preisen von Hanos für die betreffenden Waren und/oder Dienstleistungen berechnet, auch wenn ausdrücklich ein anderer Preis vereinbart wurde. Liegt der in Rechnung gestellte Preis um mehr als 10 % über dem ursprünglich vereinbarten Preis, so ist der Kunde berechtigt, den Vertrag unverzüglich schriftlich aufzulösen, nachdem der Kunde über die Preiserhöhung informiert wurde. Danach erlischt das Recht zur Auflösung. Der Kunde ist nicht berechtigt, den Vertrag aus diesem Grund aufzulösen, wenn die Preiserhöhung auf staatliche Maßnahmen oder Frachtraten zurückzuführen ist.
  • Alle Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer, Kosten für Verpackungsmaterialien und/oder Verpackung, Entsorgungsbeiträgen und sonstiger Steuern und staatlicher Abgaben, die zum Zeitpunkt der Lieferung fällig sind, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. Soweit nicht anders vereinbart, gehen die Transport-, Versand- und/oder Portokosten sowie die damit verbundenen Kosten für die Versicherung der Waren zu Lasten des Kunden.
  • Der Kunde ist verpflichtet, die Kosten für die Verpackungsmaterialien an Hanos zu entrichten. Die Verpackungsmaterialien werden dem Kunden von Hanos unter der Bedingung gutgeschrieben, dass der Kunde sie (1) mit seinem eigenen Fahrzeug (2) innerhalb eines Jahres nach Lieferung an Hanos retourniert, (3) diese Verpackungsmaterialien dem Kunden in Rechnung gestellt und bezahlt wurden und (4) sie vom Kunden nach Marke und Inhalt sortiert wurden.
  • Die Zahlung an Hanos hat innerhalb von 5 Tagen nach Rechnungsstellung in einer von Hanos zu bestimmenden Weise zu erfolgen. Die Lieferung erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang, es sei denn, die Parteien haben schriftlich etwas anderes vereinbart.
  • Die Zahlung hat grundsätzlich in der in Rechnung gestellten Währung und ohne Aufrechnung, Skonto oder Aufschub zu erfolgen. Hanos ist berechtigt, die gegenüber dem Kunden bestehenden Forderungen jederzeit mit Beträgen zu verrechnen, die Hanos oder ein verbundenes Unternehmen dem Kunden schuldet oder schulden wird.
  • Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb von 5 Tagen nach Rechnungsdatum, spätestens aber innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist, ist der Kunde ohne weitere Inverzugsetzung von Rechts wegen in Verzug. Bei Zahlungsverzug werden alle Zahlungsverpflichtungen des Kunden sofort fällig, und der Kunde ist verpflichtet, Hanos auf die fälligen Beträge Verzugszinsen in Höhe der gesetzlichen Handelszinsen gemäß Artikel 6:119a des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs zuzüglich zwei (2) Prozentpunkte zu zahlen. Darüber hinaus schuldet der Kunde Hanos einen Kreditbegrenzungszuschlag in Höhe von 3 % des ausstehenden Rechnungsbetrags.
  • Besteht die begründete Befürchtung, dass der Kunde seinen Verpflichtungen nicht fristgerecht nachkommen wird, werden sämtliche Forderungen von Hanos an den Kunden sofort fällig, und der Kunde ist verpflichtet, auf erstes Anfordern von Hanos unverzüglich eine ausreichende Sicherheit in der von Hanos geforderten Form zu leisten und diese gegebenfalls zu ergänzen, damit alle seine Verpflichtungen erfüllt werden können. Solange der Kunde dem nicht nachgekommen ist, ist Hanos berechtigt, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen auszusetzen.
  • Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht (fristgerecht) nach, gehen alle (gerichtlichen und außergerichtlichen) Inkassokosten zu Lasten des Kunden. Die außergerichtlichen Inkassokosten werden gemäß dem Voorwerk II-Gutachten berechnet, jedoch mit einem Mindestbetrag von 1.500 €.
  • Der Kunde kann nur innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich Einspruch gegen eine Rechnung erheben. Nach Ablauf dieser Frist wird davon ausgegangen, dass der Kunde der betreffenden Rechnung zugestimmt hat.
  • Die vom Kunden oder in seinem Namen geleisteten Zahlungen dienen nacheinander zur Begleichung der vom Kunden geschuldeten außergerichtlichen Inkassokosten, der gerichtlichen Kosten, der geschuldeten Zinsen und danach in der Reihenfolge des Alters der ausstehenden Hauptforderungen, ungeachtet anderslautender Angaben des Kunden.
  • Hanos behält sich das Eigentum an den Waren bis zur vollständigen Zahlung folgender Beträge vor:
    • der vom Kunden geschuldeten Leistungen für alle von Hanos gelieferten oder zu liefernden Waren und/oder Dienstleistungen; und
    • sämtlicher Forderungen von Hanos an den Kunden aufgrund der Nichterfüllung der Verpflichtungen durch den Kunden.
  • Bei Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts hat der Kunde keinen Anspruch auf Ersatz der Aufbewahrungskosten und kann sich auch nicht auf ein diesbezügliches Zurückbehaltungsrecht berufen.
  • Ist der Kunde mit der Erfüllung der in Artikel 7 genannten Verpflichtungen in Verzug oder hat Hanos nach ihrer Auffassung berechtigten Grund zu der Befürchtung, dass der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nachkommen wird, ist Hanos berechtigt, die ihr gehörenden Waren von dem Ort, an dem sie sich befinden, zurückzuholen (oder zurückholen zu lassen). Der Kunde ermächtigt Hanos hiermit im Voraus unwiderruflich, die vom oder für den Kunden genutzten Räumlichkeiten zu betreten (oder betreten zu lassen). Kommt der Kunde den Bestimmungen dieses Absatzes nicht auf erstes Anfordern hin nach, so verwirkt der Kunde Hanos eine sofort fällige Vertragsstrafe in Höhe von 10 % des vom Kunden an Hanos geschuldeten Betrags pro Tag.
  • Der Kunde ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren weiterzuverkaufen oder zu verwenden, sofern und soweit dies erforderlich ist, und dies ausschließlich im Rahmen seiner normalen Geschäftstätigkeit. Bei Verkauf ist der Kunde verpflichtet, diese Waren auch und ausschließlich unter der Bedingung dieses Eigentumsvorbehalts und gemäß den Bestimmungen dieses Artikels zu liefern. Eine Ausnahme gilt für den Fall, dass der Kunde Konkurs angemeldet oder seine Zahlung eingestellt hat; in diesem Fall ist ein Weiterverkauf der Waren im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit nicht zulässig. Der Kunde ist nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren an Dritte zu verpfänden oder sie als Sicherheit im weitesten Sinne des Wortes an Dritte zu übereignen und/oder ein beschränktes Recht daran zu begründen.
  • Der Kunde ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren sorgfältig und als erkennbares Eigentum von Hanos zu verwahren und sie ausreichend gegen alle geschäftlichen und sonstigen Risiken (einschließlich – aber nicht beschränkt auf – Feuer, Diebstahl, Wasserschäden, Explosion usw.) zu versichern. Auf erstes Anfordern von Hanos legt der Kunde Hanos Kopien der einschlägigen geltenden Versicherungspolicen vor, einschließlich des Nachweises der fristgerechten Prämienzahlung.
  • Auf gelieferte Waren, die durch Bezahlung in das Eigentum des Kunden übergegangen sind – oder verarbeitet wurden – und sich noch in den Händen des Kunden befinden, begründet der Kunde hiermit ein Pfandrecht zugunsten von Hanos als Sicherheit für die Erfüllung anderer als der in Absatz 1 dieses Artikels genannten Forderungen (einschließlich – aber nicht beschränkt auf – künftiger Forderungen), die Hanos gegen den Kunden hat oder erwirbt. Auf erstes Anfordern von Hanos händigt der Kunde Hanos die unter dieses Pfandrecht fallenden Waren aus, um ein Besitzpfandrecht zu begründen. Absatz 3 dieses Artikels gilt entsprechend.
  • Der Kunde ist ferner verpflichtet, auf erstes Anfordern von Hanos:
    • Etwaige Ansprüche des Kunden gegenüber Versicherern bezüglich der in diesem Artikel genannten Waren an Hanos zu verpfänden; und/oder
    • Etwaige Ansprüche des Kunden gegenüber ihren Schuldnern bezüglich der in diesem Artikel genannten Waren an Hanos zu verpfänden; und/oder
    • anderweitig an allen angemessenen Maßnahmen mitzuwirken, die Hanos zum Schutz ihrer Interessen und/oder Eigentumsrechte zu ergreifen wünscht, sofern die zu ergreifenden Maßnahmen den Kunden in seiner Geschäftstätigkeit nicht unverhältnismäßig beeinträchtigen.
  • Hanos gewährt keine andere oder weitergehende Garantie auf Waren als die von ihren Lieferanten und/oder Herstellern für die betreffende Ware gegebene Garantie.
  • Übernimmt ein Lieferant und/oder Hersteller grundsätzlich keine Garantie für eine Ware, garantiert Hanos, dass die betreffende Ware die Eigenschaften besitzt, die man von ihr für einen Zeitraum nach dem Kauf erwarten kann, der für solche Produkte angemessen ist. Dieser Zeitraum beträgt in keinem Fall mehr als 6 Monate. Die Garantie gilt ausschließlich bei normalem Gebrauch gemäß den für die betreffende Ware geltenden Vorschriften. Erweist sich die Ware innerhalb dieser Garantiezeit als mangelhaft, so hat der Kunde diese an Hanos zurückzusenden. Hanos veranlasst die Reparatur oder den Ersatz der mangelhaften Ware. Vorschriften. Zu mehr ist Hanos nicht verpflichtet. Hanos ist in keinem Fall verpflichtet, aufgrund einer eventuellen Mangelhaftigkeit von Waren während der Garantiezeit Schadensersatz zu leisten.
  • Die Durchführung von Reparatur- und/oder Änderungsarbeiten an einer Ware ohne die schriftliche Genehmigung durch Hanos führt zum Erlöschen jeglicher Garantie. Gleiches gilt, wenn die Waren nicht gemäß den Anweisungen behandelt und/oder gereinigt werden.
  • Bei Weiterverkauf der Waren durch den Kunden an Dritte übernimmt der Kunde keine über diesen Artikel hinausgehende Garantie.
  • Auf Dienstleistungen wird keine Garantie gewährt. Auf Naturprodukte wird keine Garantie gewährt, soweit es sich um Eigenschaften handelt, die dem betreffenden Naturprodukt eigen sind. Bei Holz betrifft dies zum Beispiel kleine Risse, Spalten und Fugen, Harzkerne, Astlöcher, geringfügige und/oder übliche Farbunterschiede sowie abweichende Maserungen.
  • Ist vereinbart, dass Hanos die Aufstellung/Montage von Waren übernimmt, so gehen alle anderen Tätigkeiten (einschließlich – aber nicht beschränkt auf – Einsatz von Stemm- und Brecheisen, Maurer-, Beton-, Verputz-, Sanitär-, Elektrizitäts-, Gas- und Malerarbeiten, Zentralheizung, Gerüstbau und Schreinerarbeiten) zu Lasten und auf Gefahr des Kunden. Gleiches gilt für eventuell anzubringende Befestigungselemente, Führungsschienen und sonstige Vorkehrungen, die für die Aufstellung/Montage erforderlich sind und die nicht ausdrücklich im angenommenen Angebot enthalten sind. Der Kunde hat weiterhin für die fristgerechte Beantragung und Bezahlung der erforderlichen Genehmigungen Sorge zu leisten.
  • Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, umfasst der vereinbarte Preis für die Aufstellung/Montage ausschließlich die Arbeiten und die Lieferung während der normalen Arbeitszeit, ohne Unterbrechung, unter normalen Umständen, in Anwesenheit des Kunden, an einem Ort, der leicht zugänglich, sicher und auf allen Seiten durch befestigte und asphaltierte Zufahrtswege gut erreichbar ist. Sind nicht alle diese Bedingungen erfüllt oder liegen andere besondere Umstände vor, durch die die Lieferung oder die Aufstellung/Montage zusätzliche Zeit in Anspruch nimmt, so gehen die Mehrkosten zu Lasten des Kunden. Zu den besonderen Umständen gehört auch die Situation, in der die Lieferung nicht erfolgen kann, weil der Kunde seinen Verpflichtungen zur Abnahme gegen Barzahlung (falls vereinbart) nicht nachkommen kann, oder sonstige Gründe, warum die Lieferung tatsächlich nicht zugestellt werden kann, wie die Abwesenheit des Kunden oder seines Vertreters.
  • Der Kunde hat auf eigene Kosten einen verschließbaren, trockenen Aufbewahrungsort für Werkzeuge, Waren und Material bereitzustellen. Darüber hinaus hat der Kunde für eine geeignete Unterbringung, eine ausreichende Stromversorgung (220/380 V) am Arbeitsplatz, sowie für Wasser und Licht und sonstige gesetzlich vorgeschriebene Einrichtungen Sorge zu tragen.
  • Der Kunde hat auf eigene Kosten und Gefahr dafür Sorge zu tragen, dass:
    • das Aufstell-/Montagepersonal seine Arbeit unter normalen Umständen zu dem Zeitpunkt, zu dem es mit der Arbeit beginnen will, ungehindert und ohne Unterbrechung gemäß der von ihm festgelegten Montagereihenfolge durchführen kann;
    • das Aufstell-/Montagepersonal seine Arbeiten während der üblichen Arbeitszeiten oder - wenn dies auf Wunsch des Kunden schriftlich vereinbart wurde - außerhalb der normalen Arbeitszeiten durchführen kann; und
    • die Baustelle allen Sicherheitsanforderungen entspricht und alle erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen getroffen wurden. Unterlässt der Kunde dies, so gehen sämtliche Mehrkosten (einschließlich zusätzlicher Reise- und Unterbringungskosten) und Schäden, die Hanos erleidet, zu Lasten des Kunden. Dies gilt ausdrücklich auch für den Fall, dass das Montagepersonal aufgrund der Verzögerung beim Kunden eine geplante Nachmontage nicht durchführen kann.
  • Der Kunde muss zum Zeitpunkt der Fertigstellung der Arbeiten am Ort der Aufstellung/Montage anwesend sein und sich unverzüglich von der ordnungsgemäßen Ausführung der Arbeiten überzeugen. Reklamationen nach Abreise des/der Aufstellungs-/Montagemitarbeiter(s) werden nicht berücksichtigt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass er den betreffenden Mangel zum Zeitpunkt der Fertigstellung der Arbeiten vernünftigerweise nicht hätte entdecken können.
  • Die Aufstellungs-, Montage- und/oder Installationskosten sind im Voraus zu entrichten. Sofern diese Kosten nicht im Voraus ermittelt werden können, ist der Kunde verpflichtet, einen von Hanos nach vernünftigem Ermessen zu berechnenden Vorschuss auf diese Kosten zu zahlen.
  • Bei Mängeln an den gelieferten Waren beschränkt sich die Haftung von Hanos auf die Erfüllung der in Artikel 9 dieser Bedingungen enthaltenen Garantie.
  • In allen anderen Fällen (einschließlich der Situation, in der Hanos Dienstleistungen erbringt und/oder Hanos ihre Garantieverpflichtungen aus jedwedem Grund nicht erfüllt) ist die Haftung von Hanos auf den Ersatz von Schäden beschränkt, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von ihr oder ihren Mitarbeitern zurückzuführen sind. Für anderweitige Schäden jeglicher Art oder Form haftet Hanos nicht.
  • Hanos haftet nicht für Schäden, die im Zusammenhang mit Mitteilungen, Erklärungen oder Ratschlägen im weitesten Sinne des Wortes entstehen, die von Hanos (oder von durch Hanos beauftragte Vermittler, Vertreter oder Mitarbeiter) erteilt werden, wie zum Beispiel (aber nicht beschränkt auf) hinsichtlich der Verladung, Entladung, Beförderung, Lagerung, Aufbewahrung, Verwendung, Zusammensetzung und/oder Eignung der von Hanos oder Dritten an den Kunden gelieferten Waren.
  • Hanos ist in keinem Fall verpflichtet, einen höheren Betrag zu ersetzen, als sie von ihren Versicherern für den Schaden, für den sie haftbar gemacht wird, zurückerhalten kann, wobei sich dieser Betrag um das eigene Risiko im Rahmen der Versicherung erhöht. Zahlen die Versicherer nicht oder ist der Schaden nicht durch eine Versicherung gedeckt, beschränkt sich die Haftung von Hanos auf den Schaden bis maximal zum Netto-Rechnungswert der betreffenden Lieferung/Leistung, in jedem Fall aber auf maximal 10.000 €.
  • Hanos legt alle rechtlichen und vertraglichen Einreden fest, auf die sie sich berufen kann, um ihre eigene Haftung gegenüber dem Kunden abzuwehren, auch im Namen ihrer Untergebenen, der Nicht-Untergebenen, für deren Verhalten Hanos gesetzlich haften würde, und der Lieferanten von Hanos.
  • Jegliche Haftung von Hanos gegenüber dem Kunden erlischt nach Ablauf von 3 Jahren, nachdem (1) die Waren an den Kunden geliefert wurden; und/oder (2) die Dienstleistungen für den Kunden abgeschlossen wurden.
  • Hanos haftet nicht für Verspätung, Nicht- oder Falschlieferung als direkte oder indirekte Folge von höherer Gewalt. Unter höherer Gewalt wird jeder Umstand verstanden, der außerhalb des Willens und der Kontrolle von Hanos liegt und der die normale Ausführung des Vertrags verhindert oder so erschwert, dass sie von Hanos nicht vernünftigerweise verlangt werden kann, wie unter anderem Streik, Krankheit und/oder übermäßige Abwesenheit, Mangel an Personen, Rohstoffen und/oder Materialien, staatliche Maßnahmen einschließlich Import- und Exportmaßnahmen, Unzulänglichkeiten seitens der von Hanos beauftragten Dritten (einschließlich Lieferanten), Mängel und/oder Schäden an Produktionsmitteln, Transportbehinderungen und/oder Verkehrsstörungen usw. Hanos kann sich auch dann auf höhere Gewalt berufen, wenn der betreffende Umstand, der zu höherer Gewalt geführt hat, eingetreten ist, nachdem Hanos hätte liefern müssen.
  • Unbeschadet weiterer Rechte, die den Parteien zustehen, sind beide Parteien aufgrund von höherer Gewalt berechtigt, den Vertrag für den noch nicht erfüllten Teil aufzulösen, nachdem die Situation höherer Gewalt einen Monat lang angedauert hat, ohne dass die Parteien zur gegenseitigen Zahlung von Schadensersatz verpflichtet sind. Artikel 4 Absatz 5 der vorliegenden Bedingungen gilt demgemäß.
  • Alle Dokumente, Verkaufsprospekte, Abbildungen, Zeichnungen, Kostenvoranschläge, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe usw., die Hanos dem Kunden zur Verfügung stellt, bleiben Eigentum von Hanos. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese für einen anderen Zweck zu verwenden als dem, für den sie dem Kunden zur Verfügung gestellt wurden.
  • Der Kunde ist nicht berechtigt, die im vorstehenden Absatz genannten Unterlagen oder die darin enthaltenen oder ihm anderweitig bekannt gewordenen Daten an Dritte weiterzugeben oder ihnen Einsicht zu gewähren, und hat diese Unterlagen auf erstes Anfordern von Hanos unverzüglich zurückzugeben, ohne Kopien davon zurückzuhalten.
  • Bei unbefugter Verwendung der Unterlagen – ausdrücklich auch von Zeichnungen, Leistungsbeschreibungen, Kostenvoranschlägen, Entwürfen usw. – ist der Kunde verpflichtet, Hanos alle Schäden zu ersetzen, die daraus entstehen, einschließlich – aber nicht beschränkt auf – entgangenen Umsatz/Gewinn und die Kosten für die Erstellung der betreffenden Entwürfe, sollten diese ausschließlich für den Kunden entworfen worden sein.
  • Kommt der Kunde einer sich für ihn aus dem Vertrag ergebenden Verpflichtung nicht, nicht ordnungsgemäß oder nicht fristgerecht nach, sowie im Falle des Konkurses, des Zahlungsaufschubs, der Zwangsverwaltung, der Schließung oder der Liquidation des Unternehmens des Kunden, ist Hanos nach eigenem Ermessen berechtigt, den Vertrag ohne eigene Verpflichtung zum Schadensersatz und unbeschadet ihrer anderweitigen Rechte, ganz oder teilweise aufzulösen oder die weitere Ausführung des Vertrags auszusetzen. Ferner werden in solchen Fällen alle Forderungen von Hanos an den Kunden unverzüglich fällig.
  • Bei Auflösung ist der Kunde verpflichtet, Hanos den ihr dadurch entstandenen Schaden zu ersetzen, wobei dieser Schaden mindestens dem Betrag der bereits für den betreffenden Vertrag gezahlten Raten entspricht.
  • Sofern und soweit eine Bestimmung dieser Bedingungen aus Gründen der Angemessenheit und Billigkeit oder wegen ihrer unangemessenen Belastung nicht geltend gemacht werden kann, ist dieser Bestimmung so weit wie möglich eine ihrem Inhalt und ihrer Tragweite entsprechende Bedeutung beizumessen, sodass sie geltend gemacht werden kann.
  • Die Nichtigkeit oder anderweitige Undurchführbarkeit einer Bestimmung dieser Bedingungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Bedingungen.
  • Sollte Hanos zu jedwedem Zeitpunkt nicht die strikte Einhaltung einer dieser Bedingungen verlangen, bedeutet dies nicht, dass Hanos auf das Recht verzichtet, die strikte Einhaltung jederzeit einzufordern.
  • Der Kunde ist verpflichtet, Adressänderungen Hanos unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Waren, die an die letzte Hanos bekannte Adresse des Kunden geliefert wurden, gelten als vom Kunden empfangen.
  • Für alle Rechtsbeziehungen zwischen Hanos und dem Kunden gilt niederländisches Recht. Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechts wird ausdrücklich ausgeschlossen.
  • Das Bezirksgericht Zutphen ist auch für etwaige Streitigkeiten zwischen Hanos und dem Kunden zuständig.
  • Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind bei der Industrie- und Handelskammer für Mittelgelderland in Arnheim unter der Nummer 0906.6018 hinterlegt und werden dem Kunden auf erstes Anfordern kostenfrei zugesandt.